AGB:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

 

Personalberatung

Prof. Dr. Harald Kupfer

Neubaugasse 10

90518 Altdorf

 

 

Tel.: 09187-2212

Mobil: 0162-1826118

eMail: info@harald-kupfer.com

Internet: www.harald-kupfer.com

 

USt.-IdNr.: DE132847524

 

 

§ 1: Geltungsbereich

Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle Seminare, Trainings und Coachings (im weiteren „Veranstaltung“ genannt) der Personalberatung Prof. Dr. Harald Kupfer (im weiteren „Veranstalter“ genannt). Alle angebotenen Leistungen des Veranstalters unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder sonstiger Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

§ 2: Anmeldung

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist für den/die Kunden/in verbindlich. Nach der Anmeldung erhält der/die Kunde/in eine Anmeldebestätigung mit weitergehenden Informationen. Ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem/der Kunden/in kommt durch Eingang der Anmeldebestätigung bei dem/der Kunden/in zustande.

 

§ 3: Buchungs- bzw. Teilnahmegebühren

Die Buchungs- bzw. Teilnahmegebühren verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. Die Buchungs- bzw. Teilnahmegebühr ist zum in der Rechnung benannten Zahlungstermin fällig. In den Buchungs- bzw. Teilnahmegebühren inbegriffen sind die Teilnahme an der Veranstaltung, die Tagungsunterlagen sowie ein Teilnahmezertifikat. Eventuell für den/die Kunden/in anfallende Anreisekosten, Abreisekosten, Übernachtungskosten, Parkkosten, Verpflegungskosten, Getränkekosten, Kosten des Tagungsraums oder sonstige Kosten bzw. Aufwendungen sind in den Buchungs- bzw. Teilnahmegebühren nicht enthalten und sind von dem/der Kunden/in gesondert zu buchen sowie gesondert zu tragen.

 

§ 4: Ersatz bzw. Ersatzteilnahme

Für den/die Kunden/in besteht jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatz bzw. eine/n Ersatzteilnehmer/in für einen gebuchten Veranstaltungstermin zu benennen.

 

§ 5: Stornierung

Ein Rücktritt vom Vertrag hat durch den/die Kunden/in schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall entstehen folgende Kosten für den/die Kunden/in:

Die Stornierung einer Anmeldung zu einer Veranstaltung ist bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin für den/die Kunden/in kostenfrei.

Bei einer Stornierung einer Anmeldung zu einer Veranstaltung ab 4 Wochen vor Veranstaltungstermin oder bei Nichterscheinen werden 100% der Teilnahmegebühren für den/die Kunden/in fällig.

Für die Rechtzeitigkeit eines Rücktritts vom Vertrag durch den/die Kunden/in ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter maßgeblich.

Fallen durch eine Stornierung durch den/die Kunden/in dem/der Kunden/in eventuell Anreisekosten, Abreisekosten, Übernachtungskosten, Parkkosten, Verpflegungskosten, Getränkekosten, Kosten des Tagungsraums oder sonstige Kosten an, so übernimmt der Veranstalter keine Haftung hierfür, die entsprechende(n) Rücktrittserklärung(en) sind von dem/der Kunden/in eigenständig bei der zuständigen Stelle, Einrichtung oder Institution vorzunehmen.

 

§ 6: Absage von Veranstaltungen

Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung aufgrund zu geringer Nachfrage bzw. zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Hierbei eventuell bereits von dem/der Kunden/in entrichtete Buchungs- bzw. Teilnahmegebühren werden in solchen Fällen in voller Höhe vom Veranstalter erstattet.

Bei Ausfall einer Veranstaltung infolge von Krankheit des/der Referenten/-in, unverschuldeter verhinderter oder verspäteter Anreise des/der Referenten/-in, höherer Gewalt (Streik, Naturkatastrophen, etc.) sowie unvorhersehbarerer anderweitiger wichtiger organisatorischer Gründe des Veranstalters besteht kein Anspruch des/der Kunden/in auf Durchführung der Veranstaltung durch den Veranstalter. Bei einem vorübergehendem Ausfall des/der Referenten/-in wird der Veranstalter einen Ersatztermin für die ausgefallene Veranstaltung bestimmen, bei einem dauerhaftem Ausfall des/der Referenten/-in werden eventuell bereits von dem/der Kunden/in entrichtete Buchungs- bzw. Teilnahmegebühren in voller Höhe vom Veranstalter an den/die Kunden/in erstattet.

Der Veranstalter haftet im Falle einer Absage einer Veranstaltung aufgrund o.g. Gründe durch den Veranstalter nicht für eventuell für den/der Kunden/in anfallende bzw. angefallene Anreisekosten, Abreisekosten, Übernachtungskosten, Parkkosten, Verpflegungskosten, Getränkekosten, Kosten des Tagungsraums oder sonstiger Kosten.

Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche oder darüber hinausgehende sonstige Ansprüche gegen den Veranstalter, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters vorliegt, sind ausgeschlossen.

 

§ 7: Änderungsvorbehalt

Der Veranstalter ist bei Bedarf zum Austausch des/der vorgesehenen Referenten/-in durch andere, eine thematisch gleich qualifizierte Person berechtigt und behält sich notwendige organisatorische, inhaltliche oder methodische Änderungen vor.

 

§ 8: Schutzrechte und Copyright

Die vom Veranstalter ausgegebenen Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Bearbeitung, Vervielfältigung oder Verbreitung ist ohne die Einwilligung des Veranstalters nicht gestattet. Die im Rahmen der Veranstaltung vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Unterlagen werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Eine Haftung oder Gewähr des Veranstalters für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der Inhalte ist ausgeschlossen.

 

§ 9: Datenschutz

Der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche Kundendaten streng vertraulich zu behandeln, eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Beide Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche betriebsinterne Informationen, die sie während einer Veranstaltung vom anderen erhalten, streng vertraulich zu behandeln.

 

§ 10: Haftung

Für die Inhalte der Veranstaltungen sowie der zugehörigen Tagungsunterlagen ist der/die jeweilige Referent/-in verantwortlich. Der Veranstalter haftet für Schäden bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Veranstalters oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden wie z.B. Arbeitsausfall, Verdienstausfall, entgangenen Gewinn etc., besteht jedoch nicht.

 

§ 11: Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche ist das für den Veranstalter zuständige Gericht.